Der Weg zu Ihrer Förderung!
Mit der LEADER-Förderung haben Menschen in der Region nette innerste die Möglichkeit, ihre Ideen für eine lebenswerte und zukunftsfähige Region in die Tat umzusetzen. Grundlage der Förderung ist das Regionale Entwicklungskonzept (REK) 2023–2027. Es greift die Stärken und Herausforderungen der Region auf, formuliert gemeinsame Ziele für ihre zukünftige Entwicklung und fasst die geltenden Förderbedingungen der LEADER-Region nette innerste zusammen.
Anders als bei anderen Förderprogrammen wird bei LEADER nicht direkt ein Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle gestellt. Stattdessen bewerben sich Projektträger zunächst innerhalb der Region um eine LEADER-Förderung. Die eingereichten Vorhaben durchlaufen ein regionales Auswahlverfahren, in dem die Projektideen beraten, geprüft und anhand festgelegter Kriterien bewertet werden. Auf dieser Grundlage entscheidet die Lokale Aktionsgruppe (LAG), eine Gruppe von Vertreter und Vertreterinnen aus der Region, welche Projekte für eine LEADER-Förderung ausgewählt werden und anschließend einen offiziellen Förderantrag stellen können.
Die folgenden Schritte zeigen den Ablauf des LEADER-Förderverfahrens im Detail und erläutern, was in den einzelnen Phasen zu beachten und zu leisten ist.
Schritt 1:
Projektsteckbrief einreichen
Der Projektsteckbrief ist der erste Schritt auf dem Weg zur LEADER-Förderung. Er dient sowohl als erste inhaltliche Zusammenfassung Ihres Vorhabens als auch als verbindliche Bewerbung um eine Förderung in der LEADER-Region nette innerste. Der vollständig ausgefüllte Projektsteckbrief muss zu einem der beiden Bewerbungsstichtage – dem 1. April oder dem 1. Oktober – per E-Mail beim Regionalmanagement eingereicht werden.
Im Steckbrief beschreiben Sie zunächst die Ausgangssituation und den konkreten Handlungsbedarf. Darauf aufbauend stellen Sie die Ziele Ihres Projektes sowie die geplanten Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dar. Darüber hinaus ist eine erste Kostenschätzung erforderlich. Diese muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abschließend sein, sollte aber bereits eine realistische Einschätzung der voraussichtlichen Projektkosten ermöglichen.
Tipp: Nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit dem Regionalmanagement auf. Gemeinsam kann bereits vor der Einreichung geklärt werden, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich für eine LEADER-Förderung infrage kommt und welche Angaben für die Bewerbung benötigt werden.
Schritt 2:
Förderfähigkeit prüfen
Sobald der Steckbrief beim Regionalmanagement eingeht, wird dieser von uns geprüft und gemeinsam mit Ihnen weiterentwickelt. Neben inhaltlichen Anpassung steht vor allem die Prüfung der Förderfähigkeit im Vordergrund. Folgende Kriterien werden dabei unter anderem überprüft:
Schritt 3:
Fördersummen bestimmen
Nach der allgemeinen Prüfung des Gesamtvorhabens werden die Fördersummen berechnet. Die Höhe der möglichen LEADER-Förderung hängt davon ab, wer das Projekt umsetzt, da für die verschiedenen Projektträger unterschiedliche Fördersätze gelten. Bei privaten und gemeinnützigen Projektträgern wird die Förderung auf Grundlage der förderfähigen Nettokosten berechnet, Kommunen erhalten hingegen eine Bruttoförderung.
Werden für das Projekt Drittmittel eingesetzt, werden diese zunächst von den förderfähigen Kosten abgezogen. Auf den verbleibenden Betrag wird anschließend der für den jeweiligen Projektträger geltende Fördersatz angewendet. Bei privaten und gemeinnützigen Projektträgern ist zusätzlich eine öffentliche Kofinanzierung erforderlich. Diese beträgt 25 % der ELER-Mittel und muss aus einer öffentlichen Quelle stammen. Für die LEADER-Region nette innerste wurde dazu ein Kofinanzierungspool aufgebaut, der vom Landkreises Hildesheim verwaltet wird.
Daraus ergeben sich folgende Förderquoten:
Schritt 4:
Vorauswahl in der Steuerungsgruppe
Nach Ablauf des Bewerbungsstichtages werden die eingereichten Projektsteckbriefe zunächst durch das Regionalmanagement geprüft und anschließend in der Steuergruppe beraten. Dabei werden die Projekte anhand der festgelegten Auswahlkriterien bewertet und für die Entscheidung durch die LAG vorbereitet. Die Steuergruppe spricht eine Empfehlung aus, die endgültige Entscheidung über die Auswahl eines Projektes trifft jedoch die Lokale Aktionsgruppe (LAG).
Die Sitzung dient damit vor allem der fachlichen Vorbereitung und Vorbewertung der eingereichten Projekte.
Schritt 5:
Vorstellung in der Projektwerkstatt
Nach positiver Vorauswahl durch die Steuerungsgruppe werden die Projektträger und Projektträgerinnen zu der sogenannten Projektwerkstatt eingeladen. Hier haben Sie die Möglichkeit ihr Vorhaben persönlich vorzustellen und mit den Mitgliedern der LAG ins Gespräch zu kommen. Dabei können offene Fragen geklärt und die Ziele, Maßnahmen sowie der Mehrwert des Projektes für die Region noch einmal näher erläutert werden. Die Projektwerkstatt dient damit dem gegenseitigen Austausch und einem besseren Verständnis der eingereichten Projektideen. Anschließend berät die LAG in einer geschlossenen Mitgliederversammlung über jedes einzelne Projekt und fasst einen entsprechenden Beschluss.
Mit einem positiven Beschluss erhält der Projektträger bzw. die Projektträgerin die Möglichkeit anschließend den offiziellen Förderantrag bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
Wichtig: Der LAG-Beschluss selbst stellt noch keine Förderbewilligung dar.
Schritt 6:
Antragsstellung
Nach einem positiven Beschluss der LAG kann der offizielle Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle, dem ArL Leine Weser eingereicht werden. Während für die regionale Bewerbung zunächst der Projektsteckbrief ausreicht, müssen für den Förderantrag detailliertere Angaben und Nachweise zum Vorhaben vorgelegt werden. Dazu gehören unter anderem eine konkrete Kosten- und Finanzierungsplanung sowie – abhängig vom Projekt – Angebote, Genehmigungen oder weitere erforderliche Unterlagen. Bis Ende 2027 kann der Projektträger noch selbst entscheiden, ob der Antrag online oder in Papierform eingereicht werden soll. Für beide benötigt der Antragsteller eine EU-Registriernummer, die über ERNI beantragt werden kann.
Mit Einreichen des Antrages prüft die Bewilligungsstelle anschließend die Förderfähigkeit des Vorhabens und der beantragten Kosten sowie die Vollständigkeit der Unterlagen. Das Regionalmanagement unterstützt die Projektträger auch in dieser Phase bei der Vorbereitung des Antrags und steht bei Fragen zum weiteren Verfahren zur Verfügung.
Wichtig: Mit der Umsetzung des Projektes darf grundsätzlich erst begonnen werden, wenn die entsprechende Bewilligung vorliegt.
Schritt 7:
Umsetzung des Projektes
Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, kann mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden. Ab diesem Zeitpunkt ist besonders darauf zu achten, das Vorhaben entsprechend der bewilligten Planung durchzuführen und die geltenden Förderbestimmungen einzuhalten. Sollten sich während der Umsetzung Änderungen gegenüber dem bewilligten Antrag ergeben – beispielsweise bei den Maßnahmen, Kosten oder der Finanzierung – sollten diese vorab mit der Bewilligungsstelle abgestimmt und wenn möglich in einem Änderungsbescheid festgehalten werden.
Wichtig: Da die Förderung nach dem Erstattungsprinzip erfolgt, müssen die Projektkosten zunächst durch den Projektträger vorfinanziert werden. Entsprechend müssen Ausgaben und Rechnungen sorgfältig dokumentiert und gegebenenfalls Vorgaben zur Auftragsvergabe sowie zur Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigt werden.
Schritt 8:
Schlussverwendungsnachweis und Auszahlung
Nach Abschluss des Projektes werden die entstandenen und förderfähigen Ausgaben gegenüber der Bewilligungsstelle nachgewiesen und die Auszahlung der Fördermittel beantragt. Hierfür ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Dazu gehören insbesondere die tatsächlich entstandenen Ausgaben sowie die entsprechenden Rechnungen und Zahlungsnachweise. Je nach Projekt können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Auf Grundlage des Verwendungsnachweises prüft die Bewilligungsstelle die förderfähigen Ausgaben und setzt die endgültige Höhe der Förderung fest. Anschließend erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
Schritt 9:
Werbung für LEADER (freiwillig!)
Wenn Sie mit dem Förderverlauf und der Zusammenarbeit mit dem Regionalmanagement und der LAG zufrieden waren, freuen wir uns, auch während und nach der Umsetzung von Ihrem Projekt zu hören. Schicken Sie uns gern Updates, Fotos oder einen kurzen Bericht über den Projektverlauf und das fertige Ergebnis.
Auch Erfahrungsberichte über die LEADER-Förderung auf Social Media, Ihrer eigenen Website, in Gemeindeblättern oder anderen lokalen Medien sind herzlich willkommen. Damit machen Sie nicht nur Ihr eigenes Engagement sichtbar, sondern zeigen auch anderen potenziellen Projektträgern, was mit LEADER in der Region nette innerste möglich ist – und können vielleicht sogar zu neuen Projektideen inspirieren.